Kostenlose Informationen und Vergleiche von Geld.de Bild
Bekannt aus der TV Werbung

Für welche Schäden kommt die Private...

Die Private Haftpflichtversicherung bietet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden Schutz.

Personenschäden:

Unter Personenschäden versteht man Schäden, bei denen durch Ihr Verschulden Personen verletzt werden, z. B. beim Sport oder im Straßenverkehr. Die Private Haftpflichtversicherung bietet bei Schäden, die Sie als Autofahrer verursachen, keinen Versicherungsschutz. Dafür brauchen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Sachschäden:

Man spricht von einem Sachschaden, wenn Dinge durch Ihr Verschulden beschädigt bzw. zerstört werden. Wenn Sie z. B. bei Freunden mit Ihrer Zigarette das Sofa verbrennen, ist das ein Sachschaden. Allerdings sind Schäden an geliehenen bzw. gemieteten Sachen ausgeschlossen! Eine gemietete Wohnung bildet hierbei die Ausnahme.

Vermögensschäden:

Schäden, bei denen niemand verletzt wird und auch keine Gegenstände zerstört werden, werden als Vermögensschäden bezeichnet. Ein typischer Vermögensschaden ist z. B. wenn Sie bei Freunden zu Besuch sind, Ihre Kinder in der Wohnung unbeaufsichtigt spielen und dabei eine Telefonnummer im Ausland anrufen wobei die Verbindung für mehrere Stunden bestehen bleibt. Schnell kann so ein Schaden in Höhe von Hunderten von Euro oder mehr entstehen, aber niemand wird verletzt und nichts wird beschädigt.

Private Haftpflichtversicherung FAQ auf einen Blick!

Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Aktuelles aus unserem GELD.de-Blog

Partnerprogramm  |   Für Makler  |   Werbung  |   Wir über uns  |   Newsletter  
Presse  |   Jobs  |   Partner  |   Kontakt

Versicherungsgesellschaften |  Krankenkassen |  Kreditinstitute |  Bausparkassen |  GELD.de - Top Produkte 
Wissen |  Impressum |  Datenschutz |  AGB |  Sitemap

Copyright © Geld.de 2012. Alle Rechte vorbehalten.