Jeder hat das wohl schon einmal erlebt: Der Teppich des Gastgebers ist völlig ruiniert, weil ein Gast während der Feier ein Rotweinglas umgestoßen hat. Oder Kinder raufen sich auf dem Schulhof und dabei geht eine Brille zu Bruch. Zündelnde Kinder verursachen immer wieder verheerende Schäden, die in die Millionenhöhe gehen können. Viel schlimmer ist es allerdings, wenn die Familie mit Freunden im Garten grillt und durch die Schuld des Hausherrn eine Stichflamme dem Nachbarn das Gesicht und den Arm verbrennt.
§ 823 des BGB: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“.
Sie sind also laut Gesetz zum unbegrenzten Ersatz aller Sach- und Personenschäden, die anderen zugefügt wurden, verpflichtet. Sie haften unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen – wenn es sein muss ein Leben lang!
Das bedeutet, dass der Gast im ersten Fall einen neuen Teppich kaufen und der Versicherte im zweiten Fall für die Reparatur der Brille aufkommen muss. Weitaus teurer wird der letzte Fall, denn hier muss der Schuldige dem verletzten Nachbarn Schmerzensgeld, Behandlungen, Pflegekosten und womöglich lebenslang Rente zahlen. Das kann schnell Millionen kosten und so die finanzielle Existenz des Schuldigen ruinieren. Denn laut Gesetz haftet er bis zur Pfändungsgrenze mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen.
Die Allgemeine Private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schadensfälle des täglichen Lebens ab. Jeder sollte aus diesem Grund eine Private Haftpflichtversicherung haben, denn schon eine kleine Unachtsamkeit kann verheerende Folgen haben. Trotzdem hat ca. ein Drittel aller Haushalte keine Private Haftpflichtversicherung.
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