Im Herbst kann Laub und Nässe immer wieder für Ärger sorgen. Insbesondere wenn gestürzte Passanten Schadenersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verlangen. Denn auch im Herbst besteht die Pflicht zur Gefahrenbeseitigung auf Gehwegen. Eine Privathaftpflichtversicherung hilft Besitzern von selbst genutzten Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietern im Schadensfall.
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In den wenigsten Fällen ist die Gemeinde im Schadensfall haftbar zu machen, da die Kehrpflicht in der Regel den Eigentümern der betroffenen Grundstücke übertragen wurde. Ob das Haus oder die im Haus gelegenen Wohnungen selbst genutzt oder vermietet sind, spielt dabei zunächst keine Rolle. Der Eigentümer ist immer für die Sauberkeit auf dem zugehörigen Stück Gehweg verantwortlich.
Wie kann man sich absichern?
Die Privathaftpflichtversicherung hilft Besitzern von selbst genutzten Eigenheimen, Eigentums- und Ferienwohnungen. Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern oder vermieteten Einfamilienhäusern tritt deren Haus- und Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung ein.
Für Mieter kann eine Privat-Haftpflichtversicherung wichtig sein, falls er vom Vermieter (oder dessen Versicherung) schadenersatzpflichtig gemacht wird, weil er den Bürgersteig nicht wie im Mietvertrag vereinbart „begehbar“ gehalten hat. Über den Umfang solcher Arbeiten entscheidet die Situation: Bei starkem Laubfall muss entsprechend öfter gekehrt werden.
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