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Nicht bei absichtlichem Schaden

Der Versicherungsnehmer erhält kein Geld, wenn er absichtlich etwas zerstört oder jemanden verletzt. Er / sie muss selber für den entstandenen Schaden aufkommen, wenn er z. B. Graffito an eine Wand sprüht oder jemanden ein Bein stellt. Außerdem sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen nicht mitversichert.

Keine Ansprüche auf Schadenersatz haben Ehe- und Lebenspartner untereinander, die einen gemeinsamen Vertrag haben. Ruiniert ein Mann beispielsweise das Abendkleid seiner Frau mit Rotwein und nicht den Teppich seines Gastgebers, kann er sich den Anruf beim Versicherer sparen. Er muss den Schaden selbst bezahlen.

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