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Keine Schuld keine Haftung

Der Versicherer zahlt nur dann, wenn der Versicherte tatsächlich den Schaden verursacht hat. Trifft ihn keine Schuld, zahlt er nicht. Wenn das Opfer allerdings nicht einverstanden und geht vor Gericht, zieht der Versicherer auch den Rechtsstreit durch.

Kinder unter sieben Jahren sind nicht schuldfähig. Deshalb muss die Versicherungsgesellschaft nicht für Schäden zahlen, die von ihnen verursacht wurden. Zerdeppert also der fünfjährige Sohn Nachbars schönsten Gartenzwerg, erhält dieser keinen Schadenersatz. Können die Eltern allerdings nachweisen, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und somit sie und nicht der Junge Schuld hat, muss der Versicherer zahlen. Seit August 2002 gelten Kinder im Straßenverkehr sogar bis zum zehnten Lebensjahr als schuldunfähig.

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