Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung erbringt ihre Leistungen dann, wenn der Versicherte aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Invalidität nicht mehr in der Lage ist, seinen erlernten oder gewohnten Beruf auszuüben. Kommt es zu einer Erwerbsminderung oder einer Erwerbsunfähigkeit, so zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung dem Betroffenen eine monatliche Rente, deren Höhe innerhalb des Vertrags fest vereinbart wird. Verbraucher sollten die gewünschte Rentenhöhe sorgfältig berechnen und dabei berücksichtigen, dass sie im Falle der Berufsunfähigkeit unter Umständen die einzige Einnahmequelle sein kann.
Bis zum Jahre 2001 erhielten Berufsunfähige zumindest eine kleine Rente aus den Mitteln der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine entsprechende Änderung im Gesetz sieht nun vor, dass ein solcher Anspruch nur dann besteht, wenn der Betroffene vor dem 2. Januar 1961 geboren wurde. Jüngere Beschäftigte haben keine entsprechenden Ansprüche und sollten von daher eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um sich vor den finanziellen Folgen eines vorzeitigen Ausstiegs aus dem Berufsleben aus gesundheitlichen Gründen zu schützen. Ohne einen solchen Versicherungsschutz führt die Berufsunfähigkeit meist zu einem sozialen Abstieg und hat für den Betroffenen und seine Familie drastische Einschränkungen zur Folge.
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