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Es kann nur ein bestimmter Personenkreis den Status privat versichert in Anspruch nehmen. Für die Aufnahme in die private Krankenversicherung muss das Bruttoeinkommen des Versicherten in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren oberhalb der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenzen liegen. Des Weiteren muss der Versicherte einer Beschäftigung als Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter nachgehen, um privat versichert zu werden. Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung. Dies kann etwa die Zusatzversicherung für den Zahnersatz oder für ambulante Heilbehandlungen sein. Viele Versicherer bieten diese Zusatzversicherungen zu maßgeschneiderten Tarifen an und bieten so eine Ergänzung des Leistungsumfanges der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Versicherte kommt so in den Genuss von Leistungen, die ihm seine gesetzliche Krankenkasse nicht bieten kann.
Wer sich privat versichern möchte, kann dies auf drei unterschiedliche Arten tun. Die unterschiedlichen Versicherungsarten differieren durch den Umfang der zu erbringenden Leistungen. Bei einer Vollversicherung enthält der Leistungsumfang die Absicherung aller Krankheitskosten, mindestens aber die Kosten für stationäre und ambulante Behandlungen. Nutzt man nur eine Teilversicherung, erhält der Versicherungsnehmer eine Absicherung eines Anteils der Kosten, etwa bei Beamten mit Beihilfeanspruch durch den Dienstherrn. Bei der Zusatzversicherung, die auch gesetzlich Versicherte in Anspruch nehmen können, werden zusätzliche Risiken versichert, wie zum Beispiel Kosten für den Zahnersatz oder Krankenhaustagegeld.
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