Unsere Kunden sparen durchschnittlich 1.938,36 Euro im Jahr!
Bei Fragen beraten wir Sie gern kostenlos unter: 0800 - 846 37 39, Mo - Fr: 8.00 - 20.00 Uhr
Folgende Felder müssen ausgefüllt werden:
Bitte wählen Sie aus, ob Sie nur sich selbst, sich selbst und bis zu zwei Kinder oder nur bis zu zwei Kinder versichern möchten. Für alle anderen Konstellationen kontaktieren sie bitte unser Service-Center.
Sollte ihr Berufsstatus nicht aufgeführt sein kann diese Berufsgruppe noch keinen Onlineabschluss tätigen. Bitte kontaktieren sie unser Service-Center.
Bei Selbstständigen gibt es kein Mindesteinkommen, um privat vorsorgen zu können. Angestellte müssen mindestens 50.850 € p.a. verdienen. Sollten ihr Gehalt unterhalb dieser Grenze liegen, kontaktieren sie bitte unser Service-Center. Dort wird ihnen geholfen, trotzdem die besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung zu erhalten.
Bitte wählen Sie aus welche max. Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr die Alternativen aufweisen sollen. Beitragsoptimierte Varianten weisen z.T. sehr hohe Selbstbeteiligungen auf!
Selbständige sollten grundsätzlich die Krankentagegeldhöhe so wählen, dass auch bei langer Krankheit alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können. Angestellte sollten ab dem 43 Tag der Arbeitsunfähigkeit die Höhe ihres Nettoeinkommens absichern.
Osttarife sind nur wählbar, wenn sie ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern einschließlich ehem. Ostberlin haben.
Bei einer Reihe von Tarifen erfolgt eine volle Erstattung im ambulanten Bereich nur, wenn die Erstbehandlung durch einen Allgemeinmediziner oder Internisten durchgeführt wurde. Eine Direktkonsultation eines Facharztes hat einen Abschlag der Erstattung zur Folge (Ausnahmen: Augenarzt, Kinderarzt, Gynäkologe).
Manche Tarife erstatten nicht bis zu den Höchstsätzen, sondern nur bis zu den Regelhöchstsätzen. Diese liegen ca. 35% unter den Höchstsätzen. Diese Differenz muss in vielen Fällen zusätzlich zu der normalen Selbstbeteiligung selbst getragen werden. Deshalb der Tipp nur Tarife auswählen die bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung erstatten!
Sollte eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit für sie ein Auswahlkriterium sein, markieren sie bitte „Ja“ in der Auswahl, dann werden nur die Alternativen angezeigt die diese Rückerstattung bieten
Ihre Anfrage kann nur mit korrekter Telefonnummer bearbeitet werden!
Die Beihilfesätze sind in jedem Bundesland anders
Der Ergänzungstarif dient zur Absicherung von Material- und Laborkosten sowie Zusatzleistungen wie Heilpraktiker und Brille, die in der Beihilfeordnung nicht mitversichert sind
| Versicherer | Tarif | Test- urteil |
SB | Zahnbe- handlung |
Zahn- ersatz |
Chef- arzt |
Zimmer | monatl. Beitrag |
|||
| DKV/GST | 3.300 € | 100% | 75% | ja | 1 od. 2 -Bett | 68,12 € | |||||
| HanseM./Start Fit | 300 € | 100% | 50% | nein | Mehr-Bett | 80,45 € | |||||
| Conti/ECONOMY | 500 € | 100% | 60% | nein | Mehr-Bett | 86,14 € | |||||
| DR/Classic | 650 € | 100% | 50% | nein | Mehr-Bett | 90,06 € | |||||
| AXA/EL Bonus | 360 € | 100% | 60% | nein | Mehr-Bett | 92,96 € | |||||
| Signal /PS/P | 480 € | 100% | 75% | nein | Mehr-Bett | 94,42 € | |||||
| DBV (AXA)/Vis1/70 | ohne | 30% | 30% | nein | Mehr-Bett | 109,39 € | |||||
| Nürnberger/B1/70 | ohne | 30% | 30% | nein | 1 od. 2 -Bett | 121,74 € | |||||
| LKH/B1/70 | ohne | 30% | 30% | nein | Mehr-Bett | 123,38 € | |||||
| Münch V./BC1/50 | ohne | 30% | 30% | ja | 2-Bett | 123,70 € | |||||
| DR/BKII1/70 | ohne | 30% | 30% | nein | Mehr-Bett | 125,47 € | |||||
| SDK/B1/70 | ohne | 30% | 30% | nein | Mehr-Bett | 127,16 € |
Für viele Menschen ist die private Krankenversicherung (PKV) eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Knapp neun Millionen Bundesbürger sind mit einer Krankenvollversicherung bei einer PKV versichert. Noch mehr Menschen nutzen die PKV als Ergänzung zum gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Über 21 Millionen gesetzlich Versicherte sichern sich mit einer Krankenzusatzversicherung die zusätzlichen Leistungen der PKV.
Gäbe es die Versicherungspflichtgrenze der PKV nicht, würde es Millionen Privatversicherte mehr in Deutschland geben. Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, Friedensgrenze oder Pflichtversicherungsgrenze genannt, legt nämlich fest, dass eine gewisse Einkommensschwelle überschritten werden muss, bevor der Eintritt oder Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich ist. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich von der Bundesregierung neu festgelegt und beläuft sich für das Jahr 2012 auf 50.850 Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze bezieht sich nur auf abhängig Beschäftigte, also Arbeitnehmer, und nicht etwa auf Selbständige, Freiberufler, Beamte oder Studenten. Diese Personengruppen können in der Regel unabhängig von der Pflichtversicherungsgrenze zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse wählen. Arbeitnehmern, die unter der besagten Einkommensmarke liegen – und das ist bei den meisten von ihnen die Regel – bleibt die Auswahl zwischen den Krankenversicherungssystemen vorenthalten: Sie sind in der GKV pflichtversichert.
Wechselwillige Arbeitnehmer haben es seit dem 1. Januar 2011 insoweit einfacher, in die PKV zu wechseln, als sie die Pflichtversicherungsgrenze nunmehr nicht dreimal in Folge überschreiten müssen. Im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform ist die 3-Jahres-Regelung weggefallen. Seit diesem Datum können Arbeitnehmer bereits beim erstmaligen Überschreiten der Einkommensgrenze in die PKV wechseln.
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Dabei beschränkt sich die Möglichkeit des Wechsels nicht nur auf Arbeitnehmer, die auf das ganze Jahr betrachtet die Pflichtversicherungsgrenze überschritten haben. Wechseln können auch GKV-Kunden, wenn das Dezembergehalt 2010 über 4.163 Euro lag und auch in den Folgemonaten nicht darunter gefallen ist bzw. fällt.
Der Wegfall der 3-Jahres-Regelung hat mit Blick auf den Wettbewerb zwischen der GKV und PKV bereits Auswirkungen gezeigt. Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zufolge sind allein in der Zeit von Januar bis April 2011 knapp 40.000 GKV-Kunden in die privaten Krankenkassen abgewandert. Die Wechselbewegungen zugunsten der PKV dürften noch eine Weile andauern. Das Wechselpotenzial ist immens: Rund 4 Millionen GKV-Versicherte liegen mit ihrem Einkommen gegenwärtig über der Versicherungspflichtgrenze.
Der Wechsel liegt bei vielen darin begründet, dass Privatversicherte den Leistungsumfang ihrer Krankenversicherung ihren eigenen Wünschen und Bedürfnissen entsprechend anpassen können. Dabei können Privatversicherte aus einer Vielzahl von Tarifen auswählen, die in der Regel weit über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.
Gesetzlich Versicherte haben dagegen nur einen Anspruch auf die Regelleistungen, die eine „ausreichende und zweckmäßige“ Versorgung gewähren. Darüber hinausgehende Leistungen sind von der GKV nicht versichert. Sind diese Leistungen nicht über die private Krankenversicherung abgedeckt, müssen Versicherte entweder in die eigene Tasche greifen oder sich mit der Regelversorgung begnügen.
In der PKV gibt es aber auch einen speziellen Tarif, der den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung nachbildet. Dieser sogenannte Basistarif wurde am 1. Januar 2009 gesetzlich ins Leben gerufen. Seither müssen Krankenversicherungsunternehmen diesen Tarif anbieten. Sonst bei einer privaten Krankenkasse völlig unüblich gilt bei diesen Tarifen – wie in der gesetzlichen Krankenversicherung – der Annahme- bzw. Kontrahierungszwang.
Der Basistarif, der nach Ansicht des Verbandes der privaten Krankenversicherung kein echtes Produkt der PKV darstellt, stellt sicher, dass Antragsteller nicht aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden können. Er richtet sich an Menschen ohne Versicherungsschutz, die einmal in der PKV versichert waren, und an freiwillig gesetzliche Versicherte. Die Einführung des Basistarifs ist im Zusammenhang mit der Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht zu sehen. Der Basistarif ermöglicht deren konsequente Umsetzung.
Abgesehen von den Regelungen beim Basistarif stellt gerade der Aspekt des Eintritts in eine Krankenversicherung ein zentrales Unterscheidungsmerkmal zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung dar. Während in der gesetzlichen Krankenversicherung der Kontrahierungszwang Bestand hat, fußt die PKV auf der Privatautonomie der Individualversicherung. Verträge werden demnach unter der Prämisse der Vertragsfreiheit geschlossen.
Ein Vertragsabschluss in der PKV ist vor allem interessant für junge und gesunde Arbeitnehmer. Da die Beitragszahlung in der PKV nach Maßgabe des Äquivalenzprinzips erfolgt, zahlen sie wesentlich niedrigere Beiträge als in der GKV. Grund: Sie zahlen nur ihrem individuellen Versicherungsrisiko entsprechend und schultern nicht – wie in der GKV – die Kosten der älteren und kranken Versicherten mit. Sie sind frei von diesen Solidaritätslasten.
Bestimmten Personengruppen bleibt gar keine andere Wahl, als sich in der PKV zu versichern. Das gilt für Selbständige, die gewisse Vorversicherungszeiten nicht erfüllen. Waren sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht in der GKV versichert, bleibt ihnen der Weg dorthin versagt. Sie müssen sich dann in der PKV versichern.
Dasselbe gilt für Beamte ohne Vorversicherungszeiten in der GKV. Da der Dienstherr im Rahmen der sogenannten Beihilfe teilweise die Kosten der Gesundheitsversorgung für die Beamten trägt, brauchen sie aber nur noch eine ergänzende Absicherung. Beamte schließen hierzu eine Restkostenversicherung in der PKV ab.
PKV für Beamte - Die PKV für Beamte und Beamtenanwärter
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