Unsere Kunden sparen durchschnittlich 1.938,36 Euro im Jahr!
Bei Fragen beraten wir Sie gern kostenlos unter: 0800 - 846 37 39, Mo - Fr: 8.00 - 20.00 Uhr
Folgende Felder müssen ausgefüllt werden:
Bitte wählen Sie aus, ob Sie nur sich selbst, sich selbst und bis zu zwei Kinder oder nur bis zu zwei Kinder versichern möchten. Für alle anderen Konstellationen kontaktieren sie bitte unser Service-Center.
Sollte ihr Berufsstatus nicht aufgeführt sein kann diese Berufsgruppe noch keinen Onlineabschluss tätigen. Bitte kontaktieren sie unser Service-Center.
Bei Selbstständigen gibt es kein Mindesteinkommen, um privat vorsorgen zu können. Angestellte müssen mindestens 50.850 € p.a. verdienen. Sollten ihr Gehalt unterhalb dieser Grenze liegen, kontaktieren sie bitte unser Service-Center. Dort wird ihnen geholfen, trotzdem die besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung zu erhalten.
Bitte wählen Sie aus welche max. Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr die Alternativen aufweisen sollen. Beitragsoptimierte Varianten weisen z.T. sehr hohe Selbstbeteiligungen auf!
Selbständige sollten grundsätzlich die Krankentagegeldhöhe so wählen, dass auch bei langer Krankheit alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können. Angestellte sollten ab dem 43 Tag der Arbeitsunfähigkeit die Höhe ihres Nettoeinkommens absichern.
Osttarife sind nur wählbar, wenn sie ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern einschließlich ehem. Ostberlin haben.
Bei einer Reihe von Tarifen erfolgt eine volle Erstattung im ambulanten Bereich nur, wenn die Erstbehandlung durch einen Allgemeinmediziner oder Internisten durchgeführt wurde. Eine Direktkonsultation eines Facharztes hat einen Abschlag der Erstattung zur Folge (Ausnahmen: Augenarzt, Kinderarzt, Gynäkologe).
Manche Tarife erstatten nicht bis zu den Höchstsätzen, sondern nur bis zu den Regelhöchstsätzen. Diese liegen ca. 35% unter den Höchstsätzen. Diese Differenz muss in vielen Fällen zusätzlich zu der normalen Selbstbeteiligung selbst getragen werden. Deshalb der Tipp nur Tarife auswählen die bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung erstatten!
Sollte eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit für sie ein Auswahlkriterium sein, markieren sie bitte „Ja“ in der Auswahl, dann werden nur die Alternativen angezeigt die diese Rückerstattung bieten
Ihre Anfrage kann nur mit korrekter Telefonnummer bearbeitet werden!
Die Beihilfesätze sind in jedem Bundesland anders
Der Ergänzungstarif dient zur Absicherung von Material- und Laborkosten sowie Zusatzleistungen wie Heilpraktiker und Brille, die in der Beihilfeordnung nicht mitversichert sind
| Versicherer | Tarif | Test- urteil |
SB | Zahnbe- handlung |
Zahn- ersatz |
Chef- arzt |
Zimmer | monatl. Beitrag |
|||
| DKV/GST | 3.300 € | 100% | 75% | ja | 1 od. 2 -Bett | 68,12 € | |||||
| HanseM./Start Fit | 300 € | 100% | 50% | nein | Mehr-Bett | 80,45 € | |||||
| Conti/ECONOMY | 500 € | 100% | 60% | nein | Mehr-Bett | 86,14 € | |||||
| DR/Classic | 650 € | 100% | 50% | nein | Mehr-Bett | 90,06 € | |||||
| AXA/EL Bonus | 360 € | 100% | 60% | nein | Mehr-Bett | 92,96 € | |||||
| Signal /PS/P | 480 € | 100% | 75% | nein | Mehr-Bett | 94,42 € | |||||
| DBV (AXA)/Vis1/70 | ohne | 30% | 30% | nein | Mehr-Bett | 109,39 € | |||||
| Nürnberger/B1/70 | ohne | 30% | 30% | nein | 1 od. 2 -Bett | 121,74 € | |||||
| LKH/B1/70 | ohne | 30% | 30% | nein | Mehr-Bett | 123,38 € | |||||
| Münch V./BC1/50 | ohne | 30% | 30% | ja | 2-Bett | 123,70 € | |||||
| DR/BKII1/70 | ohne | 30% | 30% | nein | Mehr-Bett | 125,47 € | |||||
| SDK/B1/70 | ohne | 30% | 30% | nein | Mehr-Bett | 127,16 € |
Als Zusatzleistung zur privaten Krankenversicherung ist die PKV Auslandskrankenversicherung ein besonders wichtiges Element. Sie kann im Rahmen eines privaten Krankenversicherungsvertrages zusätzlich abgeschlossen und auch nachträglich in einen bereits bestehenden Versicherungsvertrag integriert werden. Die PKV Auslandskrankenversicherung übernimmt die anfallenden Kosten für Arztbesuche und Medikamente, die während des Urlaubes oder des geschäftlichen Aufenthaltes im Ausland entstehen. Bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport des Versicherten werden die Kosten durch den Versicherer komplett getragen. Voraussetzung für die Leistungserbringung durch die Versicherung ist ein vorübergehender Auslandsaufenthalt. Bei einem ständigen Aufenthalt im jeweiligen Land enden das Versicherungsverhältnis und der Leistungsanspruch.
Der Versicherungsschutz der PKV Auslandskrankenversicherung erstreckt sich zeitlich unbefristet auf die Anrainerstaaten des Mittelmeeres und auf ganz Europa. Der weltweite Versicherungsschutz kann innerhalb der Versicherungsunternehmen variieren. Viele Versicherer bieten den weltweiten Schutz für die Dauer eines Monats an. Handelt es sich um einen dauerhaften Auslandsaufenthalt, endet die Versicherung. Dies ist der Fall, wenn sich derständige Wohnsitz des Versicherungsnehmers im Ausland befindet. Für Langzeitaufenthalte im Ausland können mit den Versicherungsunternehmen gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gewähren die privaten Versicherer auch dann die Leistungen, wenn mit dem Gastland kein Sozialhilfeabkommen getroffen wurde.
Zum Jahreswechsel hatten viele Anbieter die Beiträge zur privaten Krankenversicherung verteuert. Mit einem PKV-Wechsel konnten aber Privatversicherte einige hundert Euro sparen. Wie ein Umfrage der Verbraucherzeitschrift... [mehr]
Das Bundesjustizministerium will die Rechte für Kunden einer privaten Krankenversicherung (PKV) stärken. So soll es beispielsweise Verbesserungen bei der Kostenübernahme geben. Bundesjustizministerin Sabine... [mehr]
Nichtzahler in der privaten Krankenversicherung verteuern die PKV-Tarife. Nun könnte damit bald Schluss sein, wenn ein Angebot speziell für Beitragssäumige auf den Weg gebracht wird. Durch Versicherte, die Ihre Beiträge... [mehr]
Mit dem 1. Januar 2012 steigt der maximale Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung auf knapp 280 Euro. Wer als Angestellter oder Arbeiter über der Versicherungspflichtgrenze (2011: 49.500 Euro; 2012: 50.850... [mehr]
Angesichts massiver Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung fordert der Bund der Versicherten (BdV) eine bessere Berechnung der Versicherungsbeiträge. Verbraucher klagen über PKV-Beitragssteigerungen von... [mehr]
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