
Die Pflegeversicherung bietet Leistungen bei der Pflege eines Hilfsbedürftigen in den eigenen vier Wänden an, sondern auch bei der Hilfe in einem anderen Haushalt und in einem Altenwohnheim. Bei dieser Versicherung sind Dienstleistungen nur dann ausgeschlossen, wenn die Betreuung in einem Pflegeheim erfolgt. Bei der Pflegeversicherung mit Leistungen werden Dienste einer ambulanten Pflege als Sachleistungen klassifiziert. Diese Hilfe ermöglicht die Pflege von Pflegebedürftigen mit professionellen Pflegekräften. Je nach Pflegestufe können die ambulanten Dienste in Anspruch genommen werden. Wird eine professionelle Hilfe nicht benötigt, kann für pflegende Angehörige ein Pflegegeld beantragt werden.
Damit die Pflege eines Pflegebedürftigen individuell gestaltet werden kann, ist eine Kombination aus Pflege- und Sachleistungen möglich. Um eine optimale Pflege zu ermöglichen, wird geklärt, wer für welche Pflegeleistungen infrage kommt. Es wird geprüft, für welche Aufgaben der Angehörige einsetzbar ist und für welche Pflegeleistungen die Dienste der professionellen Pflege notwendig sind. Ein Pflegegeld für die Angehörigen verringert sich bei der Pflegeversicherung um Leistungen der professionellen Hilfe. Wurden bei dieser Versicherung die Dienstleistungen durch den Pflegebedürftigen festgelegt, ist er für die Dauer von 6 Monaten an diese Entscheidung gebunden. Eine wesentliche Veränderung seiner gesundheitlichen Situation entbindet ihn allerdings von dieser Regelung. Eine Versicherung, die verschiedene Leistungen umfasst, bietet so einiges.
Aktuelle Umfragen belegen, dass es einen hohen Informationsbedarf zu Finanzthemen gibt. Die Deutschen legen verstärkt Wert auf eine solide Altersvorsorge, vernachlässigen jedoch nach wie vor das Thema Pflegeversicherung.... [mehr]
Die Neuausrichtung der Pflegeversicherung stellt die Bundesregierung derzeit vor einige Herausforderungen. Innerhalb und außerhalb der Parteien wird der Gesetzentwurf kontrovers diskutiert. In Deutschland sind derzeit rund... [mehr]
Im Bundeskabinett wurde heute die bereits 2010 vom damaligen Bundesumweltminister angekündigte Pflegeform beschlossen. Damit erhöht sich der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkt. Vor allem... [mehr]
Nachdem am 1. Januar 2012 das neue Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten ist, haben Berufstätige, die pflegebedürftige Angehörige haben, nun die Möglichkeit, bis zu zwei Jahre ihre Arbeitszeit auf die Hälfte zu... [mehr]
Wieder wurden die Beiträge in der privaten Pflegepflichtversicherung gesenkt, wie der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) mitteilt. Zum Jahreswechsel 2011/2012 sanken die Beiträge für die private... [mehr]
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