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Wer und was wird versichert?

Versicherungsnehmer ist der Tierhalter.

Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihr Pferd entstanden sind. Letztere nur, wenn Sie infolge von Personen- oder Sachschäden entstanden sind. Einige Ausnahmen gibt es von dieser Grundregel.

Pferdehaftpflichtversicherung FAQ auf einen Blick!

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