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Wird ein beschädigtes Notebook von der Hausratversicherung ersetzt?

Ein Schadensfall am Notebook wird durch die Hausratversicherung abgedeckt. Generell kann die Frage mit Ja beantwortet werden. Denn neben feststehenden zählen auch alle beweglichen Gegenstände eines Haushalts zum Zuständigkeitsbereich der Hausratsversicherung. Darunter fallen Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände und somit auch Notebooks. Da es sich um eine Neuwertversicherung handelt, ist sie verpflichtet, im Schadensfall die Anschaffungskosten eines gleichwertigen Gerätes im neuwertigen Zustand zu decken. Auch für andere Aufwände kann eine Entschädigung gezahlt werden. Darunter fallen Schutz- und Schlossänderungskosten (beides nur nach Einbruchsdiebstahl) sowie Reparaturkosten, falls sich hierfür entschieden werden sollte, und Kosten für Provisorien, wie zum Beispiel eine Leihgebühr.

Einschränkungen sind zu beachten

Der Versicherungsschutz greift bei Schäden durch Sturm, Einbruchsdiebstahl, Leitungswasser, Raub, Vandalismus und Feuer. Das Notebook ist auch versichert, sollte es aus dem Auto gestohlen werden, allerdings nur, wenn das Fahrzeug verschlossen und das Notebook von außen nicht sichtbar ist. Als Feuer zählen Brandschäden, direkter Blitzschlag sowie Gas- und Dampfexplosionen. Eventualitäten wie Überspannung und gewaltloser Diebstahl werden gesondert in den Vertrag mit aufgenommen. Somit lässt sich feststellen, dass selbst verursachte Schadensfälle wie ein Sturz oder die Installation eines Virus auf dem Notebook nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt werden. Auch fahrlässiges Handeln oder Unachtsamkeit durch Dritte ist nicht schadensersatzpflichtig.

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