Am Mittwoch stimmte das Kabinett nach Angaben des Justizministeriums einem Entwurf der Bundesregierung zu, den Versicherungsschutz im Straßenverkehr zu verbessern und den Wechsel zwischen Haftpflichtversicherungen zu erleichtern. Die zentrale Zielsetzung der Gesetzespläne ist die Stärkung der Rechte der Unfallopfer, indem der Mindestversicherungsschutz ausgeweitet und die Haftungsbeträge im Straßenverkehr angehoben werden.
Der Gesetzentwurf sieht insbesondere vor:
Verbesserung des Versicherungsschutzes für einzelne Unfallopfer: Demnächst wird bei Personenschäden die Mindestversicherungssumme nur noch für den gesamten Schadensfall gelten. Beibehalten wir die bisherige Summe von siebeneinhalb Millionen Euro pro Unfall, diese kann aber künftig auch von einem einzelnen Unfallopfer ausgeschöpft werden. Für Sachschäden wird die Mindestversicherungssumme auf eine Million Euro je Schadensfall verdoppelt werden.
Erhöhung der Haftungshöchstbeträge bei der sog. Gefährdungshaftung (d.h. ein Unfallgegner haftet, ohne dass es auf sein Verschulden ankommt): Künftig sind für Personenschäden maximal fünf Millionen Euro je Schadensfall zu zahlen. Ein Haftungshöchstbetrag von einer Million Euro je Schadensfall gilt für Sachschäden. Die Haftungshöchstbeträge werden bei Gefahrguttransporten für Personenschäden und für Schäden an unbeweglichen Sachen (zum Beispiel Beschädigung eines Hauses durch einen explodierenden Tanklastzug) auf je zehn Millionen Euro angehoben.
Ein Fahrzeuginsasse soll nicht mehr vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden können mit dem Argument, er hätte wissen müssen oder können, dass der Fahrer des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stand.
Künftig haftet der Entschädigungsfonds für Schäden an einem Fahrzeug, die durch ein nicht ermitteltes Fahrzeug verursacht werden (zum Beispiel bei Fahrerflucht), wenn bei demselben Unfall neben dem Sachschaden auch ein beträchtlicher Personenschaden entstanden ist.
Weiterhin soll sichergestellt werden, dass Personen, die durch nicht versicherte selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder landwirtschaftliche Anhänger geschädigt werden, einen Ausgleich erhalten, auch wenn der Schädigende zahlungsunfähig ist.
Der Versicherungsnehmer soll künftig jederzeit die Möglichkeit haben, während des Vertragsverhältnisses eine Bescheinigung über seine Schadensfreiheit zu beantragen, um die Angebote für eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besser vergleichen, und in eine günstigere Versicherung wechseln zu können. Das neue Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
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