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Meldung bei der Unfallversicherung

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Meldung bei der Unfallversicherung ist Pflicht

Eine Meldung bei der Unfallversicherung nach einem Unfall ist eine wichtige Voraussetzung, um auch den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Der Schaden sollte unverzüglich der Versicherung gemeldet werden, denn je weniger Zeit verstrichen ist, desto vorteilhafter ist es für den Versicherungsnehmer. Sollte der Versicherte aber nicht in der Lage sein, eine Meldung bei der Unfallversicherung abzugeben, dann sollte jemand beauftragt werden, der diese Sachlage für den Versicherten übernehmen kann. Für eine Meldung bei der Unfallversicherung muss die Gesellschaft selbst nicht aufgesucht werden. Es reicht vorerst auch ein Anruf, um die Sachlage zu schildern und die Umstände zu erklären. Alle wichtigen Daten werden dann von der Gesellschaft notiert.

Was zählt bei einer Unfallversicherung als Unfall?

Nicht alle Unfälle werden von einer Unfallversicherung gezahlt. Aus diesem Grund gibt es vorgeschriebene Regeln, bei welchen eine Unfallversicherung wirksam ist. Ein Unfall liegt also vor, wenn die versicherte Person von außen plötzlich von einem auf den Körper wirkenden Objekt getroffen wurde. Gesundheitsschädigungen sind ebenfalls mit einbezogen. Ausgeschlossen aus der Greifbarkeit der Versicherungsgesellschaft sind Unfälle, die durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen entstanden sind, wie zum Beispiel bei Trunkenheit am Steuer. Unter den Begriff Besondere Unfallversicherungsbedingungen wurden Gesundheitsschäden bei Maßnahmen von Rettung von Menschen und Tieren sowie Gesundheitsschäden durch Herzinfarkt oder Schlaganfall mit einbezogen.

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