
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sichern dem Patienten viele Möglichkeiten der Behandlung im Rahmen von Krankheiten, von Unfällen und der Gesundheitsvorsorge. Neben der Schulmedizin übernimmt die GKV auch immer häufiger die Kosten für alternative Behandlungen. Dies geschieht unter Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit. Die regulären Kontrolluntersuchungen, die zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung von Krankheiten dienen, gehören ebenso zum Leistungsumfang wie Standardimpfungen. Natürlich muss der gesetzlich Versicherte auch bei schweren oder langwierigen Krankheiten nicht um seinen Gesundheitszustand fürchten. Auch die Behandlung nach Unfällen und die anschließende Nachsorge, die oft sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, fallen unter die zahlreichen Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung ihren Versicherungsnehmern gewährt.
Für Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse gewährt, muss der Kassenpatient in jedem Quartal bei seinem ersten Arztbesuch eine sogenannte Praxisgebühr bezahlen. Ist eine weitere Behandlung durch einen Fach- oder Spezialarzt erforderlich, erhält der Patient von seinem behandelnden Hausarzt ohne zusätzliche Praxisgebühren eine entsprechende Überweisung. Ist ein stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus notwendig, muss der Patient für maximal 28 Tage einen entsprechenden Eigenanteil übernehmen, für Patienten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, entfällt dieser Anteil. Im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ist meist eine Unterbringung in einem Mehrbettzimmer vorgesehen.
(aktueller Stand der Zahlen 02/11)
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