
Die Leistungen der GKV sind in festen Leistungskatalogen gesetzlich festgelegt. Darüber hinaus bieten einige Versicherungen zusätzliche Leistungen an, um sich von anderen Anbietern zu unterscheiden. Zu den Leistungen der GKV zählt stets die Kostenübernahme bei Kontrolluntersuchungen, Standardimpfungen, Behandlungen nach Unfällen und Therapien nach langer Krankheit. Die Kosten für Medikamente, die im Rahmen von Therapien vom Arzt verschrieben werden, zahlt in der Regel ebenfalls die Krankenkasse. Dabei haben die Patienten lediglich einen geringen Eigenanteil zu tragen. Den Hausarzt oder Facharzt dürfen die Patienten frei wählen. Als Bedingung gilt nur, dass er mit den gesetzlichen Krankenversicherungen zusammenarbeitet.
Die Leistungen der GKV umfassen auch die Übernahme der Kosten von Heilmitteln. Zu diesen gehören beispielsweise Krankengymnastik oder Sprachtherapien. Außerdem werden Kosten für Hilfsmittel anteilig übernommen, so dass Versicherte zu Prothesen oder Hörgeräten nru einen Anteil zuzahlen müssen. Wer Kinder hat, kann sie in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichern. Werden Kinder unter zwölf Jahren krank, sodass ein berufstätiger Elternteil wegen der Versorgung des Kindes zuhause bleiben muss, bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen ein Kinderkrankengeld. Dieses wird für bis zu zehn Tage im Jahr gezahlt, damit sich die Eltern um das kranke Kind kümmern können, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen.
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