
Es gibt verschiedene Gründe aus denen heraus Verbraucher ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen wollen. Manchmal haben sich die finanziellen Verhältnisse verändert und es steht nicht mehr genügend Geld für die monatlichen Beiträge zur Verfügung. In anderen Fällen interessiert sich der Versicherungskunde für andere Modelle der Geldanlage und möchte das monatliche Kontingent, das bisher in die Lebensversicherung investiert wurde, anderweitig nutzen. Grundsätzlich lässt sich jede Lebensversicherung kündigen. Allerdings ist die frühzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses unter Umständen mit Nachteilen verbunden. So liegt der Rückkaufwert in der Regel unterhalb der Summe der bisher eingezahlten Beiträge, da die Versicherung ihre Verwaltungskosten auf die ersten Versicherungsjahre umlegt. Auch steuerliche Lasten können auf den Versicherungsnehmer zukommen, wenn der Vertrag während der ersten zwölf Jahre beendet wird.
Bevor Versicherungsnehmer ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen sollten sie mögliche Alternativen in Betracht ziehen und überprüfen. Eine Option besteht darin, mit der Versicherungsgesellschaft zu vereinbaren, dass der Vertrag für einige Zeit ruht. Meist lässt sich durch eine geringe Beitragszahlung der Todesfallschutz erhalten, während sich die vereinbarte Versicherungssumme um die Beiträge im ruhenden Zeitraum verringert. Eine weitere Möglichkeit, um die Lebensversicherung nicht vorzeitig kündigen zu müssen, besteht im Verkauf der Police an einen Dritten. Oft liegen die Verkaufspreise über dem Rückkaufwert und in einigen Fällen lässt sich mit dem Käufer vereinbaren, dass der Todesfallschutz für den ursprünglichen Versicherungsnehmer erhalten bleibt.
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