
In den letzten Jahren ist es immer üblicher geworden, eine nicht mehr benötigte Lebensversicherung zu verkaufen anstatt sie zu kündigen. Verschiedene Gründe sprechen für diesen Weg. Zum einen liegt der Verkaufspreis einer gebrauchten Police mitunter über dem aktuellen Rückkaufwert. Darüber hinaus würden bei der Kündigung einer Lebensversicherung innerhalb der ersten zwölf Jahre Laufzeit Steuern auf die bisher vereinnahmten Gewinne anfallen. Wenn Verbraucher ihre Lebensversicherung verkaufen, dann wird diese vom Käufer weiter fortgesetzt. Folglich entstehen hierbei keine Steuerlasten. Letztlich kann beim Verkauf vereinbart werden, dass der Todesfallschutz der Police für den ursprünglichen Versicherungsnehmer erhalten bleibt.
Die Gründe für die Entscheidung eine Lebensversicherung zu verkaufen können vielfältig sein. Während einige Versicherungsnehmer die monatlichen Beiträge nicht mehr aufbringen können oder wollen, interessieren sich andere Versicherungskunden für alternative Anlageformen und haben von daher keine Verwendung mehr für ihre Police. Wer seine Versicherung nicht mehr benötigt, der sollte alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten überprüfen, bevor er den Vertrag lediglich kündigt, um den aktuellen Rückkaufwert zu erhalten. Eine Berücksichtigung der Alternativen zur Kündigung kann bares Geld sparen und ist zudem oft mit steuerlichen Vorteilen und einem Erhalt des Todesfallschutzes verbunden.
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