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Was leistet eine Kapital-Lebensversicherung?

In folgenden zwei Fällen leistet die Kapital-Lebensversicherung:

  • der Versicherte stirbt während der Vertragslaufzeit (Todesfall)
  • der Versicherte erlebt den Vertragsablauf (Erlebensfall).

Todesfall:

Die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme wird in diesem Fall ausbezahlt. Das Geld geht an die im Vertrag bestimmte Person; ist niemand bestimmt, sind die Erben automatisch bezugsberechtigt.

Erlebensfall:

Der Versicherte erhält in diesem Fall die Versicherungssumme, zuzüglich der angesammelten Überschuss- / Gewinnanteile.

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