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Wann leistet eine Kapital-Lebensversicherung nicht?

Der Lebensversicherer erbringt keine bzw. geringere Leistungen wenn:

  • der Versicherte vor Ablauf von drei Jahren nach Vertragsabschluss Selbstmord begeht
  • der Tod des Versicherten in (un-)mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht
  • die Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss nicht wahrheitsgemäß oder unvollständig beantwortet wurden und diese „unterschlagenen“ Umstände mit dem Ableben des Versicherten in Zusammenhang stehen.

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