
Bei einer Lebensversicherung erfolgen Auszahlung und Überweisung der Versicherungssumme nach den im Vertrag fest vereinbarten Regelungen. Handelt es sich um eine reine Risikolebensversicherung auf den Todesfall des Versicherten, so erhält der im Vertrag benannte Begünstigte den Versicherungsbetrag gegen die Vorlage des Totenscheins des Versicherungsnehmers. Wurde dagegen eine kapitalbildende Versicherung abgeschlossen, so steht die Lebensversicherung zur Auszahlung zur Verfügung, sobald das im Vertrag vereinbarte Enddatum erreicht ist. In diesem Fall ist es der Versicherungsnehmer selber, der die Versicherungssumme erhält zur freien Verfügung erhält.
Bereits längere Zeit bevor die kapitalbildende Lebensversicherung zur Auszahlung kommt, sollte man sich Gedanken über die Verwendung der Versicherungssumme machen. Aktuelle Studien zeigen deutlich, dass sich viele Verbraucher erst wenige Wochen vor dem Ablauf ihrer kapitalbildenden Versicherung konkrete Gedanken über die Verwendung der Versicherungssumme machen. Wurde die Versicherung zur Finanzierung einer Immobilie konzipiert, so nutzt man die Versicherungssumme, um das entsprechende Immobiliendarlehen bei der Bank abzuzahlen. Steht die Verwendung jedoch nicht fest, dann sollte man sich rechtzeitig Gedanken über eine attraktive Wiederanlage des Betrags machen, um keine Zinsverluste zu erleiden.
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