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Tarife und Kalkulation

Man bezeichnet die detaillierte Ausgestaltung einer Lebensversicherung als Tarif. Dabei beschreibt der Tarif alle versicherungstechnischen Eckpunkte der jeweiligen Lebensversicherung: maximales Alter bei Versicherungsbeginn, maximale Versicherungssumme, Kombinierbarkeit mit Zusatzversicherungen, Bestimmungen über ärztliche Untersuchungen bei Antragsstellung, Beitrags- / Leistungsspektrum.

Die dem Tarif zugrunde liegende Sterbetafel, der Rechnungszins und die Kosten stellen die Rechnungsgrundlage dar. Sie sind nach Vertragsabschluss im Grundsatz unveränderbar. Spätere Vertragserhöhungen bilden die Ausnahme.

Alle Vertragswerte einer Lebensversicherung werden mit dem Rechnungszins kalkuliert. Der Höchstrechnungszins wird vom Bundesministerium für Finanzen in der Deckungsrückstellungsverordnung festgelegt: seit 01.01.2004 2,75 %.

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