Sie wollen einen hohen Todesfallschutz bei geringen Beiträgen? Dann ist die genau richtig für Sie! Ihre individuellen Anforderungen werden hier berücksichtigt. Die leistet beim Tod des Versicherten die vereinbarte Todesfall- / Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten. Beispiele der Anwendungen sind:
Die verfügt über keinen Sparanteil. Es gibt bei der verschiedene Ausprägungen:
mit gleich bleibender Versicherungssumme:
Diese Ausprägung ist – zusammen mit der mit fallender Versicherungssumme – am häufigsten vorzufinden.
mit fallender Versicherungssumme:
Diese Ausprägung ist – zusammen mit der mit gleich bleibender Versicherungssumme – am häufigsten vorzufinden. Meist wird diese Form zur Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet. Dabei nimmt die Versicherungssumme im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab, wie das Darlehen getilgt wird. Die mit fallender Versicherungssumme wird von Banken auch in Verbindung mit Darlehens- / Kreditverträgen als Restschuldversicherung angeboten.
auf verbundene Leben:
Diese Form ist ein Sonderfall, bei dem es mehrere versicherte Personen gibt. Die versicherte Todesfall-Leistung wird jedoch nur einmal beim Tod eines Versicherten während der Versicherungsdauer fällig. Folglich dient die auf verbundene Leben der gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen (z. B. Geschäftspartner, Ehepaare ohne Kinder).
Der zu leistende Beitrag zur hängt von folgenden Faktoren ab:
des möglichen Versicherungsnehmers zum Versicherungsbeginn sowie
Der Lebensversicherer erwirtschaftet Überschüsse zu Gunsten des einzelnen Versicherungsvertrags. Zinsüberschüsse aus Kapitalanlagen spielen hier eine unbedeutende Rolle – im Gegensatz zur Kapital-Lebensversicherung und Rentenversicherung. Bei der handelt es sich vielmehr um Risiko- und Kostenüberschüsse. Diese entstehen dann, wenn der Lebensversicherer weniger Todesfall-Leistungen und geringere Kosten aufwenden muss als kalkuliert wurde.
Der Versicherte erhält die Überschüsse entweder als Todesfallbonus oder Beitragsverrechnung. Die Versicherungssumme wird beim Todesfallbonus durch die erzielten Überschüsse erhöht. Wenn der Versicherungsfall nicht eintritt, bleiben die beim Versicherer. Die Überschüsse werden bei der Beitragsverrechnung sofort mit der kalkulierten Versicherungsprämie verrechnet. Daraus ergibt sich ein reduzierter Zahlbeitrag. Es werden keine weiteren Leistungen fällig, wenn der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer nicht eintritt.
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