Zum 01. Januar 2008 tritt nach fast 100 Jahren das reformierte Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) in Kraft – transparenter und in vieler Hinsicht eindeutig vorteilhafter für den Verbraucher als sein Vorgänger. Auch bei Lebensversicherungen gibt es etliche Neuregelungen zum Vorteil der Kunden.
Schließt ein Kunde eine Lebensversicherung ab, so muss der Versicherer dem Kunden innerhalb einer Modellrechnung darlegen, mit welchen Auszahlungen dieser im Normalfall rechnen kann.
Frühstorno bei Lebensversicherungen bedeutete bis jetzt Totalverlust der eingezahlten Beiträge. Künftig muss vorab eine Garantie auf Rückkaufmöglichkeit gewährt werden und die Kosten müssen über fünf Jahre verteilt werden. Die Rückkaufwerte müssen nach den neuen Regelungen errechnet werden (die einkalkulierten Beträge der Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre Vertragslaufzeit müssen verteilt berücksichtig werden).
Künftig haben Versicherungsnehmer bei Beendigung eines Vertrages das Anrecht auf die Auszahlung von 50 Prozent des ihm zugerechneten Anteils aus den stillen Reserven.
Erfreulich sind deutliche Verbesserungen im Sinne des Verbraucherschutzes. Am 01. Januar 2008 tritt das neue VVG in Kraft. Bei Versicherungsverträgen, die zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen sind, findet bis zum 31. Dezember das alte VVG Anwendung, danach gilt für alte und neue Versicherungsverträge das neue Recht
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