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Lebensversicherungsanbieter

Nur Lebensversicherer, also spezielle Versicherungsunternehmer, können Lebensversicherungen anbieten. Hierzu wird ein Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer abgeschlossen. Das Bezugsrecht stellt eine Besonderheit des Lebensversicherungsvertrags dar. Dieses regelt, welche Person / Personen die Todes- / Erlebensfall-Leistungen aus der Police erhalten.

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