Höhere Gewinnbeteiligungen, mehr Durchblick und handfeste Steuervorteile – Lebensversicherungen können als langfristiges Investment wieder punkten. Denn in diesen Wochen und Monaten werden die Karten neu gemischt. Und zwar in der Form, dass Kapital-Policen gleich in mehrerer Hinsicht wieder attraktiver werden als noch vor einiger Zeit. Grund dafür ist die künftige Abgeltungssteuer und das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Auch die Verbraucherschützer sorgten mit ihrer Klage dafür, dass die Lebensversicherer ihre Kunden künftig weit nachhaltiger als bisher an den stillen Reserven beteiligen müssen. Alle drei zusammen, nämlich Abgeltungssteuer, VVG und höhere Gewinnbeteiligung, machen Kapital-Policen wieder zu einem überlegenswerten Investment. Besonders, da die Renditen nach einer längeren Durststrecke wieder steigen dürften.
Tendenziell gehen die Renditen von Kapital-Policen wieder nach oben, nachdem sie in den vergangenen Jahren drastisch zusammengestrichen worden waren. Lag die Gesamtverzinsung auf den Sparanteil der Beiträge im Jahr 2000 noch bei 7,2 Prozent durchschnittlich, so beträgt sie derzeit nur noch gut 4 Prozent. Verantwortlich für den Renditecrash waren der historische Kurssturz an den Aktienmärkten und die beinahe ebenso drastisch fallenden Anleihenrenditen.
Mittlerweile aber hat der Wind gedreht. Der Gesamtertrag von Kapitalversicherungen guter Anbieter dürfte sich immerhin in Richtung 5 Prozent, erneut bezogen auf den Sparanteil der Beiträge, schieben.
Von der ab dem übernächsten Jahr geltenden Quellensteuer (25 Prozent plus Soli-Zuschlag und oft auch Kirchensteuer auf Kapitaleinkünfte aller Art) sind Lebensversicherungen nicht betroffen. Die einzigen Voraussetzungen: Der Vertrag muss vor seinem Ende eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren gehabt haben. Zudem darf er erst fällig werden, nachdem der Policen-Inhaber sein 60. Lebensjahr vollendet hat.
Bei solchen Kapitalversicherungen gilt dann nach wie vor das Halbeinkünfteverfahren. Die Berechnungsweise ist ganz einfach: Die gesamten Einzahlungen des Policen-Sparers während der Vertragslaufzeit und die Ablaufleistung werden gegenübergestellt. Die Differenz bleibt zur Hälfte steuerfrei, die anderen 50 Prozent unterliegen mit dem persönlichen Steuersatz des Policen-Inhabers dem Zugriff des Finanzamts.
Policensparer werden an den stillen Reserven ab dem kommenden Jahr zur Hälfte beteiligt. Neben dem Garantiezins von 2,25 Prozent und den jährlichen Überschüssen wird der Gewinntopf nunmehr aus einer weiteren Quelle genährt. Angezapft wird der Reservetopf entweder bei Policenende, einer Vertragskündigung oder aber, sofern es sich um private Rentenversicherungen handelt, zu Beginn der Rentenzeit.
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bringt ab dem kommenden Jahr mehr Verbrauchernutzen und –schutz. Neukunden müssen dann beim Abschluss einer Police ausführlich über die Kosten informiert werden. Das gilt für Provisionen und die Verwaltung von Versicherungsverträgen. Künftige Policen-Sparer werden dann einfacher die Qualität unterschiedlicher Anbieter miteinander vergleichen können.
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