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Wer über die Kündigung einer Rechtsschutzversicherung nachdenkt, kann hierzu vielerlei Gründen haben. Vor allem wird sich in den meisten Fällen ein noch größerer Leistungsschutz oder günstigere Beiträge gewünscht, die sich möglicherweise schon im Vorfeld auf dem Versicherungsmarkt finden lassen und so zu einer schnellen Kündigung der Rechtsschutzversicherung führen sollen. In allen Versicherungsverträgen sind dabei die Rahmenbedingungen klar umrissen und machen es jedem Versicherten deutlich, wie frist- und formgerecht zu kündigen ist. Das Gespräch mit dem alten Versicherer zu suchen und so einen besseren Tarif zu finden, kann jedoch auch in vielen Fällen das Problem mit einem alten Vertrag lösen.
In den meisten Fällen wird die Kündigung zum Ende eines Quartals mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen möglich. Die Kündigung ist dabei schriftlich beim Versicherer einzureichen und von Hand zu unterschreiben. Da sich nicht selten Versicherungen im Bereich Rechtsschutz aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen, ist je nach Versicherer auch die Möglichkeit gegeben, nur einzelne Elemente des Vertrags zu kündigen. Dies bietet den Vorteil, auf einen bestimmten Schutz zu verzichten und so den Beitrag abzusenken, hierbei jedoch weiterhin die starken Leistungen anderer Vertragsbereiche nutzen zu können. Auf dieser Basis sollte es einfach gelingen, eine Kündigung der Rechtsschutzversicherung auszusprechen und dennoch beim alten und leistungsstarken Versicherer zu bleiben.
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