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*7,5 Mio. € Versicherungssumme, Single, 25 Jahre, im öffentl. Dienst, mit Selbstbeteiligung
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Die Kündigung der Haftpflichtversicherung ist in der Regel einfach abzuwickeln. Dennoch gibt es ein paar wichtige Punkte zu beachten. Zuerst einmal wird zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung unterschieden. Bei einer außerordentlichen Kündigung gibt es neben dem regulären Ausstieg auch noch andere Möglichkeiten, aus der Versicherung auszutreten. So kann der Versicherungsnehmer direkt nach jedem Versicherungsschaden seine Haftpflichtversicherung kündigen. Hier empfiehlt es sich, die Kündigung mit sofortiger Wirkung auszusprechen. Wird die Haftpflichtversicherung unter Berücksichtigung der Kündigungstermine und -fristen gekündigt, so handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Bei einer KFZ-Versicherung ist dies beispielsweise immer das Jahresende. Bis dahin muss die Kündigung in schriftlicher Form eingereicht sein.
Durch die Kündigung steht dem Kunden die Möglichkeit offen, sich eine neue Versicherungsgesellschaft zu suchen, welche unter Umständen niedrigere Beiträge verlangt und dennoch einen hohen Schutz bei einem Schadensfall bietet. Somit lässt sich eine Haftpflichtversicherung besser an die eigenen Lebenssituationen anpassen. Sehr wichtig ist, dass eine Kündigung der Haftpflichtversicherung immer auf schriftlichem Wege erfolgt. Name und Adresse des Versicherungsnehmers müssen gut zu erkennen sein und es soll berücksichtigt werden, bis wann die Versicherung gekündigt werden möchte. Nur dann kann dies von der Versicherungsgesellschaft vorgenommen werden und die Kündigung der Haftpflichtversicherung tritt pünktlich in Kraft. Danach kann problemlos eine neue Versicherung abgeschlossen werden.
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