In der Regel sinkt das Einkommen im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall. Ist das der Fall, kann die Rückzahlung des Kredits zu einer zusätzlichen Belastung werden. Die Rückzahlung des Kredits kann auch im Todesfall des Kreditnehmers für die Familie zu einer unerwarteten Belastung werden.
Eine günstige Absicherung des Ratenkredits bei Tod bzw. Krankheit des versicherten Kreditnehmers bietet eine Restschuldversicherung durch Zahlung einer Einmalprämie. Die RSV wird mitfinanziert und ist daher in den monatlichen Ratenzahlungen für den Kredit enthalten.
Die RSV übernimmt im Versicherungsfall vertragsgemäß die Restzahlung des Kredits bzw. die Weiterzahlung der monatlichen Raten. Alle noch fälligen Raten werden im Todesfall auf einmal übernommen. Einige Kreditinstitute bestehen beim Abschluss eines Ratenkreditvertrags auf eine RSV. Beide Verträge sind in diesem Fall miteinander verbunden - der Kreditnehmer tritt sämtliche Versicherungsansprüche an das Kreditinstitut ab. Eigentlich ist die Restschuldversicherung nichts anderes als eine Risiko-Lebensversicherung, die im Krankheit- / Todesfall die dann noch fälligen Raten übernimmt. Die Kosten einer RSV müssen im Kreditvertrag immer mit angegeben werden.
Geld.de Tipp:
Die meisten Restschuldversicherer zahlen nicht bei Arbeitslosigkeit. Wenn Sie um Ihren Arbeitsplatz fürchten müssen sollten Sie auf alle Fälle darauf achten, dass Sie eine Restschuldversicherung wählen, die auch bei einem Arbeitsplatzverlust die monatlichen Raten für Ihren Kredit übernimmt - oder besser auf den Kredit verzichtet.
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