Eine Zwangsverwaltung ist eine der beiden Methoden der Zwangsvollstreckung. Der Unterschied zwischen den Methoden (Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung) zeigt sich in ihrer Funktion und Arbeitsweise. Bei der Zwangsversteigerung geht es in der Regel um die Verwertung von Vermögen, um mit dem daraus entstehenden Erlös die Gläubiger zu befriedigen. Als echte Alternative kann die Zwangsverwaltung bezeichnet werden. Denn bei dieser Verwaltung soll durch eine Nutzung beziehungsweise Bewirtschaftung eines verwalteten Vermögens eine Gläubigerbefriedigung erreicht werden, ohne dass eine Verwertung oder Versteigerung der Immobilien und Grundstücke erfolgt. Dem Schuldner bleibt sein Grund- und Immobilienbesitz weitgehend erhalten, im Idealfall behält er auch sein Wohnrecht in der Immobilie. Bei der Zwangsverwaltung wird ein Rechtspfleger bestellt, der die Verwaltung der Sachgüter des Schuldners übernimmt. Mit den regelmäßigen Einnahmen werden nach Abzug aller Kosten jeweilige Forderungen Stück für Stück abbezahlt. Der Rechtspfleger ist zuständig für die optimale Verwaltung der Sachgüter (insbesondere Immobilien), um einen maximalen Ertrag sicher zu stellen.
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