Mit einer Zwangsversteigerung sollen Schulden, die auf eine andere Art nicht mehr zu begleichen sind, eingetrieben werden. Die Zwangsversteigerung ist ein rechtliches Mittel der Gläubiger, ihre Forderungen zu realisieren. Der Schuldner hat durch Nichtbezahlung seiner Schuldung und weiterer, nicht fruchtender Maßnahmen, eine gerichtliche Versteigerung herauf beschworen. In einigen Fällen hat er sich auch freiwillig einer sofortigen Zwangsversteigerung unterworfen. Nach einer Insolvenzanmeldung wegen Zahlungsunfähigkeit - egal ob vom Schuldner oder vom Gläubiger - übernimmt der vom Gericht bestellte Gerichtsvollzieher das Insolvenzverfahren mit Zwangsvollstreckung und abschließender Versteigerung. Bei diesem Verfahren werden alle Vermögenswerte der jeweilige Schuldner erfasst und der Zwangsvollstreckung unterworfen. Sämtliche pfändbare Sachgüter des Schuldners, auch Immobilien sowie Grundstücke, werden gepfändet und zur Zwangsversteigerung angemeldet. Alle bei einer Versteigerung aufgerufenen Sachgüter werden können vor Beginn der Auktion besichtigt werden. Die Auktion startet mit einem Mindestgebot für die Versteigerungssache, welches wenigstens geboten werden muss, um einen entsprechenden Erlös zu erzielen.
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