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Zusatz-Sicherheiten

Bei schlechter Bonität ist es nicht immer einfach, einen Kredit zu erhalten. Hier können vom Kreditnehmer auch schon einmal Zusatz-Sicherheiten verlangt werden, wenn die persönlichen Sicherheiten oder bisher gelieferten, materiellen Sicherheiten nicht ausreichend sein sollten. Durch die Zusatz-Sicherheiten will sich der Kreditgeber zusätzlich absichern, falls der Kreditnehmer zahlungsunfähig werden sollte. Eine Zusatz-Sicherheit kann beispielsweise eine Bürgschaft eines Verwandten oder des Arbeitgebers sein, aber ebenso auch das Recht auf Pfändung von Kontoguthaben oder von Wertpapierdepots. Die Zusatz-Sicherheiten werden im Kreditvertrag festgelegt und sind somit bindend. Falls der Kreditnehmer der Ratenzahlung nicht ordnungsgemäß nachkommen sollte, kann die Bank die jeweiligen Sicherheiten heranziehen, um sich daran schadlos zu halten. Gerade bei Bürgschaften, die als Zusatz-Sicherheiten dienen, muss auch vereinbart werden, ob sich die Bank dabei sofort an die Bürgen wenden kann oder nur dann, wenn bereits alle Mittel zur Eintreibung der offenen Schuld beim Kreditnehmer ausgeschöpft wurden und die Gelder nicht anderweitig aufgetrieben werden können.

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