In Zahlungsverzug gerät ein Schuldner, wenn er seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen kann. Der Begriff wird häufig synonym mit dem Begriff Schuldnerverzug gebraucht.Einem Zahlungsverzug geht in den meisten Fällen zunächst eine Mahnung voraus. Erst wenn der Schuldner auch auf diese nicht innerhalb der angegebenen, gesetzlich vorgegebenen Frist reagiert, drohen ihm Konsequenzen wie ein Gerichtsverfahren oder eine Pfändung.Der Schuldnerverzug ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. In der praktischen Rechtsprechung wird Wert gelegt auf einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Gläubigers (in vielen Fällen Unternehmen) und des Schuldners (oftmals private Personen). Die Beweislast liegt beim Gläubiger. Der Schuldner kann jedoch nachweisen, dass der Zahlungsverzug nicht aus seinem eigenen Verschulden heraus entstanden ist.Neben der eigentlichen Schuld muss der Schuldner dem Gläubiger bei Zahlungsverzug auch den tatsächlich entstandenen Verzögerungsschaden ersetzen sowie Verzugszinsen zahlen. Auch darüber hinaus gehende Schadensansprüche, die aus dem Zahlungsverzug entstanden sind, muss er ersetzen.
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