Eine Zahlungsunfähigkeit ist eine Illiquidität durch einen Bankrott oder eine Insolvenz, die laut Insolvenzordnung (InsO) dann vorliegt, wenn ein Schuldner wie Privatperson, Verein, Unternehmen, Staat und andere wegen fehlender Zahlungsmittel außerstande ist, seinen fälligen Verbindlichkeiten gegenüber den Geldgebern / Gläubigern nachzukommen. Es werden weder Zahlungen geleistet, noch sind zukünftig weitere mögliche Zahlungen zu erwarten. Die Zahlungen an den Gläubiger werden komplett eingestellt und die Situation erlaubt keine zukünftigen Zahlungsflüsse. Es kann sich dabei um vorübergehende und die andauernde Illiquidität handeln. Die vorübergehende Zahlungsunfähigkeit (Zahlungsstockung) lässt für die Zukunft Zahlungen erwarten. In der gegenwärtigen Phase fehlen liquide Zahlungsmittel. Laut Bundesgerichtshof verbleiben einem Schuldner drei Wochen zur Beschaffung. Ein verzögerter Geldeingang kann sich als Ursache einer vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit erweisen. Ebenso können ungeplante finanzielle Aufwendungen für Betriebsmittel zu einem kurzzeitigen Liquiditätsengpass führen. Die andauernde Zahlungsunfähigkeit ist keine bloße einmalige Nichtzahlung, sondern bedeutet den Bankrott (Durchführung des gerichtlichen Insolvenz Verfahrens) einer natürlichen oder juristischen Person.
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