Mit der Wertermittlung wird versucht, einen möglichst objektiven Wert für eine Sache festzulegen. In den meisten Fällen findet eine Wertermittlung bei Immobilen statt, aber auch bei jedem anderen Wertgegenstand ist eine Ermittlung durchführbar. In Abhängigkeit vom Grund der Wertermittlung sind verschiedene Wertbegriffe möglich. So gibt es beispielsweise den Neuwert und der Zeitwert, diese beiden Werte sind vor allem im Bereich der Hausrat- und Kfz-Versicherung zu finden. In der Regel werden sie erst bei Eintritt eines Versicherungsschadens ermittelt. Im Gegensatz dazu werden bei Immobilen die Werte meist vorab bestimmt, als Beispiele hierfür sind der Einheitswert und der Feuerversicherungswert zu nennen. Teilweise erfolgt eine Wertermittlung auch für Ämter, so fordert beispielsweise das Hartz-IV-Amt Gutachten an. Ebenso ist es aber auch denkbar, dass ein Objekt aufgrund von Scheidung oder Ablebens bewertet wird. Damit eine Wertermittlung objektiv und sachlich richtig ist, sind Richtlinien vorgegeben. Außerdem darf sie nicht von allen Personen durchführt werden.
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