Unter einem Wechselkredit (oder einfacherweise Wechsel genannt) ist ein Wertpapier zu verstehen, das einen Verkäufer als Aussteller des Wechsels berechtigt, einen bestimmten Geldbetrag einzulösen. Der einzulösende Geldbetrag wird vom Käufer, dem Akzeptanten des Wechsels, an den Verkäufer gezahlt. Mit der Ausstellung des Wechsels ist eine Vereinbarung verbunden, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt eine entsprechende Geldsumme fällig ist. Daher wird der Wechselkredit meist auch als Lieferantenkredit bezeichnet, der eine allgemein übliche Laufzeit von maximal drei Monaten aufweist. Der Begriff Wechselkredit resultiert aus diesem Vorgang und hat den Wechsel zur Grundlage. Bei diesem Kredit wird dem Käufer kein Skonto gewährt, so wirkt sich dies auch nicht zahlungsverringernd aus. Der Wechselkredit wird deshalb nur für spezielle Unternehmen und Firmen angewendet. Die besonderen Merkmale eines solchen Kredits sind immer die kurze Laufzeit und die Verwendung bei Warenverkäufen. Im Bereich der Banken gilt Wechselkredit als Diskontkredit, der in Form eines Akzeptkredits oder Geldanleihe ausgegeben wird.
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