Der Wechsel-Diskontkredit entsteht ausschließlich bei der Warenüberlassung eines Verkäufers an einen Käufer und ist für kurzfristige Finanzierung im Unternehmen bedeutend. Der Wechsel-Diskontkredit gilt als ein durch ein Bankinstitut auf kurzfristige Laufzeit ausgerichteter finanzierter Lieferantenkredit auf Akzeptbasis. Der Lieferant erhält offene Forderungen bereits vor dem eigentlichen Fälligwerden vorfinanziert und kann einen Gläubiger mit Geldern bedienen, die dieser wiederum frühzeitig verwenden kann. Damit ein Wechsel-Diskontkredit entsteht, muss die Bank dem Lieferanten einen Wechsel abkaufen und den Wechselbetrag (abzüglich eines Diskonts) zur Auszahlung anweisen. Der durch einen Warenverkauf entstandene Wechsel (zum Beispiel Verkauf von einem Exporteur an einen Importeur) ist nicht sofort fällig, sondern gilt für einen späteren Einlösungszeitpunkt. Mit dem Eingehen einer wechselrechtlichen Zahlungsverpflichtung erhält der Verkäufer einen an eine Bank verkäuflichen Wechsel. Der Verkäufer wälzt das Ausfallrisiko auf die Bank ab und erhält schnell liquide Mittel für seine weitere Geschäftstätigkeit gegen Gebühr, die Bank übernimmt das Ausfallrisiko und erhält dafür eine Diskontgebühr.
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