Die vorzeitige Ablösung eines Darlehens ist grundsätzlich nur möglich, wenn im Darlehensvertrag ein Sondertilgungsrecht vereinbart wurde. Ist das nicht der Fall, dann muss die Bank die vorzeitige Ablösung des Darlehens nicht akzeptieren. Insbesondere dann, wenn das vertraglich zugesagte Sondertilgungsrecht kostenlos erfolgen kann, hat der Kreditnehmer jederzeit die Möglichkeit, das Darlehen durch vorzeitige Ablösung zurück zu zahlen, ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen. Andernfalls ist die Bank berechtigt, für die vorzeitige Ablösung des Kredits eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen. Da Banken Kredite refinanzieren, indem sie die Kreditrückzahlungen zinsbringend anlegen, können ihnen durch eine vorzeitige Ablösung Zinsverluste entstehen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der allgemeine Marktzins zum Zeitpunkt der Kreditablösung niedriger ist als beim Abschluss des Kreditvertrages. Mit der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung können diese Verluste an den Kreditnehmer weiter gegeben werden. Da es keine gesetzlichen Vorschriften über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gibt, sind Banken diesbezüglich an die aktuelle Rechtsprechung gebunden.
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