Bei der Aufnahme eines Kredites über eine größere Summe verlangen Banken oftmals eine Eintragung im Grundbuch als Sicherheit. Bei der Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch sind häufig bereits verschiedene Vorlasten vorhanden. Dabei handelt es sich um Rechte anderer Gläubiger für andere Verbindlichkeiten, die der Schuldner bereits in der Vergangenheit aufgenommen hat. Sollte es zur Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kommen, werden die Gläubiger je nach Reihenfolge im Grundbuch bedient. Die Vorlasten haben somit Vorrang vor den Verbindlichkeiten, die danach im Grundbuch eingetragen wurden. Bestehen bereits Vorlasten, ist die Verbindlichkeit des nachrangigen Gläubigers natürlich auch mit einem höheren Risiko verbunden, da die Vorlasten zuerst bedient werden. Aus diesem Grund werden für Verbindlichkeiten mit nachrangigen Einträgen im Grundbuch nicht selten auch höhere Zinsen verlangt. In einigen Fällen wird ein neuer Kredit auch verwehrt, da bereits zu viele Vorlasten bestehen und die Gesamthöhe der Lasten durch einen neuen Kredit den Wert des Grundstücks übersteigen würde.
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