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Vorfälligkeitsentschädigung

Will ein Darlehensnehmer vorzeitig seinen noch laufenden Kreditvertrag kündigen, muss er mit hohen Kosten rechnen. Banken haben sich auf die einst vereinbarte Laufzeit eingestellt und kalkulieren mit den Zinsen. Wird ein Darlehensvertrag gekündigt, lassen sich Geldgeber diesen Ausfall von dem Kunden in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung ersetzen. Nicht selten erreicht dieser Betrag eine vierstellige Höhe und es gilt der Grundsatz: Je länger der Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung entfernt liegt, desto höher fällt die Vorfälligkeitsentschädigung für den Kunden aus. Eine rechtliche Verpflichtung gibt es für keinen Geldgeber, einen Darlehensnehmer aus dem Vertrag vor dem Laufzeitende zu entlassen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung muss nicht geleistet werden, wenn der Darlehensvertrag länger als zehn Jahre läuft. Der Gesetzgeber hat für diese Fälle festgelegt, dass die Bank den Kunden dann straffrei ziehen lassen muss. Wer woanders günstigere Konditionen nutzen will, kann das Forwarddarlehen nutzen. Bereits Jahre vor der Anschlussfinanzierung kann ein aktueller Niedrigzins mit dem Forward- oder Vorratsdarlehen gesichert werden.

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