Der Begriff Vollamortisation wird beim Leasing verwendet. Anders als bei einer Teilamortisation zahlt der Leasingnehmer die gesamte Schuldsumme während der Laufzeit des Leasings an den Leasinggeber zurück. Nach Ablauf des Leasingzeitraumes kann bei Vollamortisation das Eigentum an dem jeweiligen Leasingobjekt an den Leasingnehmer übergehen. Bei einer Vollamortisation entfällt somit auch die sonst bei Leasingverträgen oftmals übliche Schlussrate. Vollamortisation bietet dem Schuldner bzw. Leasingnehmer einige Vorteile. Er hat über die gesamte Laufzeit des Leasingvertrages immer eine gleich hohe Rate zu zahlen, ohne nebenbei noch eine Rücklage für die Schlussrate bilden zu müssen. Dies erleichtert ihm die Kalkulation. Die Nachteile bestehen für den Leasingnehmer darin, dass die zu zahlende Rate bei einer Vollamortisation höher ist als bei einer Teilamortisation, und er aus wirtschaftlichen Gründen am Ende der Leasinglaufzeit zur Eigentumsübernahme an dem Leasingobjekt gezwungen ist. Die Leasingrate bei einer Vollamortisation beinhaltet die Herstellungs- und Anschaffungskosten, die Verwaltungs- und Finanzierungskosten sowie einen Gewinn des Leasinggebers.
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