Ein Kreditnehmer erhält mit dem Kreditvertrag und den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Übersicht über alle Kosten, die bei normalem Vertragsablauf zu entrichten sind. Für den Fall einer rückständigen Zahlung durch den Kreditnehmer sieht die Bank Verzugszinsen vor. Im Allgemeinen kann jeder Gläubiger einem Schuldner Verzugszinsen in Rechnung stellen, deren Maximalhöhe vom Gesetzgeber begrenzt sind. Was für einen normalen Kredit Gültigkeit besitzt, ist auch für Rechnungen, die ein Lieferer seinem Abnehmer ausgestellt hat, reale Handlungsgrundlage. Es ist in beiden Fällen jeweils eine entsprechende Frist gesetzt. Bei einer Rechnung wird eine Frist für die gesamte Zahlung eingeräumt. Bei einem Kredit sind es die monatlichen Raten, die fällig werden. Bis zum Fälligkeitstermin ist ein offener Betrag zinsfrei, mit dem Überschreiten entsteht dem Gläubiger ein Schaden, den der Verursacher mit Verzugszinsen auszugleichen hat. Die Verzugszinsen werden für den Zeitraum berechnet, der mit dem Ende des Fälligkeitstermins beginnt und mit der Zahlung der letzten Schulden schließlich endet.
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