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Verwendung der Darlehensmittel

Bauspardarlehen dürfen laut dem Bausparkassengesetz nur zur Finanzierung wohnwirtschaftlicher Maßnahmen verwendet werden. Solche Maßnahmen sind z. B.:

  • Bau, Erwerb, Renovierung, Modernisierung von Wohnungen und Gebäuden, die ausschließlich bzw. überwiegend Wohnzwecken dienen
  • Kauf von Bauland, Erwerb von Erbbaurechten zum Bau von überwiegend zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden
  • Maßnahmen zur Erschließung und Förderung von Wohngebieten
  • Erwerb von Rechten zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum
  • Umschuldung von Krediten, die der Finanzierung wohnwirtschaftlicher Maßnahmen dienen.

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