Das Verwandten-Darlehen zählt neben den Arbeitgeber-Darlehen zu den Darlehensarten, die besonders günstig sind. Beim Verwandtendarlehen sind Verwandte, Bekannte und Eltern als natürliche Privatpersonen die jeweiligen Kreditgeber. Ein großer Vorteil dieser Art Darlehen kann in der Zinsfreiheit bestehen, falls nichts anderes vereinbart wurde. Trotzdem sind auch diese Zinsen üblicherweise günstiger als die marktüblichen Zinsen. Verwandten-Darlehen basieren auf dem großen Vertrauen innerhalb des Familienverbundes sowie des Bekanntenkreises und verzichten weitgehend auf Sicherheiten. Die immerwährende Gefahr einer Zwangsvollstreckung bei einer Nichtrückzahlung wie beim Bankkredit ist abgewendet. Ein Verwandten-Darlehen dient in der Regel zum Auffüllen eines für eine größere Finanzierung benötigten Eigenkapitalanteils. Die letztendliche Auszahlung dieses Darlehens ist nicht an Formen gebunden. In vielen Fällen wird jedoch in schriftlicher Form eine potenzielle Verzinsung aufgenommen, was auch für eine steuerliche Anerkennung notwendig ist, neben der Höhe und der möglichen Rückzahlung. Ein Grundbucheintrag zur Absicherung der Geldgeber ist möglich, während eine SCHUFA-Meldung generell nicht erfolgt.
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