Eine Verpfändungserklärung eines Schuldners dient einem Gläubiger zur Absicherung von Verbindlichkeiten. Eine bestimmte Sache wird diesbezüglich als Pfand bereitgestellt. Der Gläubiger erhält durch die Verpfändungserklärung des Schuldners ein jederzeit wirkendes Pfändungsrecht, wenn der Schuldner seine eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllt oder Verbindlichkeiten nicht bezahlt. Die Verpfändungserklärung kommt meist bei der Inanspruchnahme von Krediten zur Anwendung. Reicht eine Bonität eines Kreditnehmers nicht aus, wird er von der Bank vor der Kreditzuteilung verpflichtet, Sicherheiten nachzuweisen und diese der Bank in irgendeiner Art und Weise für die Dauer des Kredits zu übertragen beziehungsweise direkt zugänglich zu machen, damit diese ein entsprechend gleichwertiges Pfand besitzt. Bei der Stellung einer Mietkaution kann neben weiteren Möglichkeiten auch das Sparbuch verpfändet werden, da als Kaution nicht nur Bargeld, sondern auch Sachen und Sachgüter (Sparbuch, Wertpapiere) infrage kommen. Der Kautionsbetrag des Mieters wird auf einem Sparbuch mit Zinsen angelegt und dem Vermieter übergeben, somit durch den Mieter verpfändet.
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