Als Verkehrswert wird der aktuelle Marktwert einer Immobilie bezeichnet. Beide Begriffe werden synonym verwendet.Zur Berechnung des Verkehrswertes wird der Durchschnitt der im normalen Geschäftsverkehr erzielbaren Preise an einem Stichtag genommen. Preisabweichungen, die zum Beispiel durch persönliche Umstände zustande kommen, werden dabei nicht berücksichtigt. Käufer und Verkäufer der Immobilie müssen mit Sachkenntnis, umsichtig und ohne Zwang handeln.Die Ermittlung des Verkehrswertes ist insbesondere zur Berechnung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer wichtig. Beiden Steuern sind Werte zugrunde zu legen, die dem tatsächlichen Verkehrswert entsprechen.Auch bei Pfandgeschäften ist der Marktwert des Beleihungsobjektes maßgebend.Als Faustregel zur Berechnung des Verkehrswertes können die Mieteinnahmen aus einer Immobilie dienen. In Großstädten liegt der Marktwert etwa 17 bis 20 Mal höher als die Summe aller Jahreskaltmieten. In ländlicheren Gegenden beträgt dieser Faktor etwa 10 bis 14.Die professionelle Berechnung des Verkehrswertes erfolgt entweder nach dem Sachwertverfahren, dem Ertragswertverfahren oder dem Vergleichswertverfahren. In Ausnahmefällen wird auch das Residualwertverfahren angewendet.
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