Die Unternehmensbeteiligung (Kapitalbeteiligung) genannt, bezeichnet die Beteiligung eines Kapitaleigners an einem Unternehmen, die durch einen Anteilkauf entsteht. Die Art des Unternehmens entscheidet über die letztliche Bezeichnung eines Anteilinhabers. Um von einer Unternehmensbeteiligung sprechen zu können, muss eine entsprechende erworbene Mindestanzahl von Anteilen oder Aktien die Basis bilden. Erwirbt eine natürliche Person oder Kapitalgesellschaft (zum Beispiel eine Investmentgesellschaft) Aktien an einem Unternehmen, wird diese zum Aktionär. Wer Genossenschaftsanteile kauft, erhält die Bezeichnung Genosse, während man bei Gesellschaften zum Gesellschafter in einer der unterschiedlichen und möglichen Formen (stiller Gesellschafter, mithaftender, geschäftsführender Gesellschafter) wird. Steuerlich hat diese Beteiligung je nach Miteigentümer (natürliche Person / eine Kapitalgesellschaft) unterschiedliche Auswirkungen. Natürliche Personen besteuert der Staat nach dem Halbeinkünfteverfahren, wenn die Gewinnausschüttungen ins betriebliche Vermögen überführt werden. Gelangen Gewinne ins Privatvermögen, wird eine Pauschalsteuer von 25 Prozent angesetzt. Gewinne für Kapitalgesellschaften sind nach dem Körperschaftssteuergesetz steuerfrei. Der stille Gesellschafter ist eine besondere Form einer haftungsfreien Unternehmensbeteiligung an Gesellschaften.
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