Bei einem Transport eines Fahrzeuges entstehende Aufwendungen werden als Überführungskosten bezeichnet. Diese Aufwendungen entstehen zum Beispiel, wenn ein Unfallfahrzeug überstellt werden muss. Ebenso beim Kauf eines neuen Fahrzeuges, da dieses vom Hersteller zum Händler überführt werden muss. Die Überführungskosten bilden sich aus den Transportkosten sowie den Kosten sämtliche Auslieferungsvorbereitungen (Putzen, Polieren und eine Inspektion des Fahrzeuges für die Übergabe). Der Hersteller berechnet dem Händler diese Kosten, dieser gibt sie in gleicher Höhe an den Kunden weiter. Holt der Kunde das Fahrzeug selbst vom Hersteller ab, entfallen lediglich die Transportkosten. Die Überführungskosten zahlt der Kunde direkt an den Händler. Entsprechend dem Finanzierungsplan können diese Kosten direkt in die Finanzierung eingehen oder mittels separater Rechnung vom Kunden beglichen werden. Beim Leasen eines neuen Fahrzeuges werden die Überführungskosten bei der Amortisation mitberücksichtigt oder vom Kunden direkt an den Händler bezahlt. Grundsätzlich sind Fahrzeughändler dazu angehalten, die Überführungskosten extra im Schlusspreis des Fahrzeuges mit einzurechnen.
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