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Treuhandkredit

Der Treuhandkredit ist ein Kredit, dessen Auszahlung ein Auftraggeber (sogenannter Treugeber) durch einen Treuhänder (Banken, Kreditinstitute) an einen Kreditnehmer vornehmen lässt. Der beauftragte Treuhänder trägt damit keinerlei Risiko einer Haftung aus dem Kredit selbst, lediglich die ordnungsgemäße Mittelverwaltung ist ihm übertragen. Treugeber finden sich zum Beispiel als Gebietskörperschaften oder öffentliche Kreditanstalten, die Darlehen in Durchführung eines staatlichen Förderprogramms ausreichen. Als Treuhänder wird ein durchleitendes Bankinstitut genutzt. Ein Treugeber übergibt den Betrag nicht in eigener Person an einen Kreditnehmer. Er leitet die auszuzahlende Summe an ein Bankinstitut weiter, das die weitere Abwicklung einschließlich Auszahlung des Betrags als Treuhandkredit übernimmt. Der Treugeber kann unterschiedlich auftreten, so als andere Bank. Oft ist es auch der Staat, der über Banken Kredite an Unternehmen und privaten Personen ausgibt. Selbst Banken (hier als Treugeber) teilen Kredite beispielsweise im Ausland sitzenden Kreditnehmern über andere Banken zu, für die der Treuhandkredit bei der Abwicklung keine Unterschiede zu normalen Krediten bringt.

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