Das Treuhandkonto bezeichnet ein Konto, welches ausschließlich der Verwaltung von Treuhandvermögen dient. Der Kontoinhaber verwaltet demnach nur Vermögen anderer Personen, welches er auch nicht als eigenes Guthaben ausgeben darf. Das Treuhandkonto (auch Anderkonto) steht dem Inhaber nicht für eine eigene Geschäftstätigkeit zur Verfügung, sondern es dient zu 100 Prozent der Verwaltung und Verwendung entsprechend seinem Verwendungszweck im Rahmen der Treuhandschaft. Das Treuhandkonto ist der Sache nach dem Notaranderkonto gleichzusetzen, welches den Namen des Notars trägt (das Konto kann auch von anderen Berufsgruppen wie Rechtsanwälten eingerichtet werden) und der mit einer Treuhandverwaltung fremder Gelder beauftragt wurde. Das Treuhandkonto wird immer zusätzlich zum eigentlichen Geschäftskonto des Treuhänders eröffnet, um eigenes von fremdem Geld abzugrenzen. Der Kauf eines Grundstücks verläuft oft unter Inanspruchnahme der Dienste eines Treuhänders. Es geht hierbei in der Regel um hohe Geldsummen, die der Geber abgesichert sehen möchte, während der Verkäufer Sicherheit über die Zahlung der vereinbarten Kaufsumme wünscht.
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